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Steuertipp: Frist versäumt - Die Suche nach einem Anwalt kann "unverschuldet" bedeuten
Wird eine Fristversäumt, innerhalb der ein Anwalt in einer Steuerrechtssache für seinenMandanten ein Begründungsschreiben bei Gericht einreichen muss, so ist zuprüfen, ob die Frist unverschuldet versäumt wurde, wenn "Wiedereinsetzungin den vorigen Stand" gefordert wird - also so getan wird, als wäre dieFrist nicht versäumt worden. Stellt sich heraus, dass der Steuerzahler nach dem"Verlust" seines Anwalts lange Zeit keinen Nachfolger gefunden hat,der die Begründung fristgerecht einreichen konnte, so trifft ihn keine Schuld.Findet er schließlich einen Rechtsanwalt, der aber nur noch verspätet aktivwerden kann, so ist "Wiedereinsetzung" zu gewähren. (BFH, X B 111/24)- vom 09.07.2025