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Steuertipp: "Forschungs-Stipendien" können steuerfrei sein
Ein so genanntes Heisenberg-Stipendium, das der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dient, und eine an einer Universität tätige Professorin bezieht, kann steuerfrei sein. Steuerfreiheit gelte immer dann, wenn das Stipendium unter anderem der Forschung gilt und die Empfängerin »im Zusammenhang mit der Zahlung nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu einer bestimmten Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet ist«. (BFH, VIII R 11/22) - vom 24.10.2023