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Steuertipp: Gesetz zur Digitalisierung des Finanzmarkts
Steuertipp: Finanzgericht darf Tipps geben
Die Neutralitätspflicht des Gerichts wird nicht verletzt durch einen Hinweis auf einen begünstigenden Fehler. Der BFH: Das finanzgerichtliche Verfahren ist vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägt, sodass das Finanzgericht nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet ist, einen den Kläger begünstigenden Fehler des Finanzamts im Rahmen der Klageanträge zu seinen Lasten zu berücksichtigen (Saldierungsgebot). Ein solcher Hinweis an die Beteiligten zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung verletzt die dem Finanzgericht obliegende Neutralitätspflicht nicht. (BFH, Beschluss vom 10.1.2024, XI B 24/22)