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Steuertipp: Finanzamt liest mit - So schnell wird der Online-Verkauf steuerpflichtig

19.05.2025

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) verpflichtet Betreiber digitaler Plattformen wie eBay, Etsy, Vinted oder Airbnb dazu, bestimmte Transaktionen ihrer Nutzer an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Betroffen sind Verkäufe von Waren, die Vermietung von Immobilien oder Fahrzeugen, persönliche Dienstleistungen sowie Produkttests, sofern diese gegen Vergütung erfolgen. Die Meldepflicht gilt sowohl für private als auch gewerbliche Anbieter, wenn sie im Kalenderjahr mindestens 30 Transaktionen tätigen oder Einnahmen von mindestens 2.000 Euro über eine Plattform erzielen. Die gemeldeten Daten umfassen unter anderem Name, Geburtsdatum, Steuer-ID, Adresse, Bankverbindung, Transaktionsdetails und ggf. die Umsatzsteuer-ID. Für gelegentliche Verkäufe von Alltagsgegenständen, wie etwa gebrauchte Kleidung oder Spielzeug, besteht in der Regel keine Steuerpflicht. Dennoch wird empfohlen, Verkaufsaktivitäten zu dokumentieren und Belege aufzubewahren, um bei Rückfragen des Finanzamts vorbereitet zu sein.

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