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Steuertipp: Finanzamt darf Verträge anfordern
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Steuerpflichtige im Besteuerungsverfahren zur Mitwirkung verpflichtet sind, was auch die Vorlage von Mietverträgen umfassen kann. Ein Vermieter, der sich weigerte, die Mietverträge und Namen seiner Mieter dem Finanzamt zur Verfügung zu stellen, unterlag vor dem Finanzgericht und dem BFH. Diese entschieden, dass die Anforderung von Mietverträgen zur Sachverhaltsklärung notwendig und zulässig ist. Ein möglicher Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung wurde geprüft und verneint, da die ordnungsgemäße Steuererhebung im öffentlichen Interesse liegt (BFH-Urteil vom 13.8.2024, Az. IX R 6/23).