Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Steuertipp: Finanzamt darf Verträge anfo...

Steuertipp: Finanzamt darf Verträge anfordern

28.01.2025

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Steuerpflichtige im Besteuerungsverfahren zur Mitwirkung verpflichtet sind, was auch die Vorlage von Mietverträgen umfassen kann. Ein Vermieter, der sich weigerte, die Mietverträge und Namen seiner Mieter dem Finanzamt zur Verfügung zu stellen, unterlag vor dem Finanzgericht und dem BFH. Diese entschieden, dass die Anforderung von Mietverträgen zur Sachverhaltsklärung notwendig und zulässig ist. Ein möglicher Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung wurde geprüft und verneint, da die ordnungsgemäße Steuererhebung im öffentlichen Interesse liegt (BFH-Urteil vom 13.8.2024, Az. IX R 6/23).

Mit Freunden teilen