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Steuertipp: Feststellung der Grundstückswerte in Sachsen ist rechtmäßig
Das Sächsische Finanzgericht in Leipzig hat in mehreren Urteilen die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 für rechtmäßig erklärt. Die Entscheidungen betreffen eigengenutzte und vermietete Eigentumswohnungen. Die Kläger hielten das neue Grundsteuergesetz und die Sächsischen Sondervorschriften für verfassungswidrig und wollten individuelle Gegebenheiten der Grundstücke für die Bewertung berücksichtigt wissen. Das Finanzgericht hat die Klagen abgewiesen und die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. (Sächsisches FG vom 1.10.2024 - 2 K 737/23, 2 K 211/23 und 2 K 212/23)