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Steuertipp: Fahrtenbuch - Manchmal geht es auch ohne
Ein Steuerpflichtiger kann die Anteile der betrieblichen und der außerbetrieblichen Nutzung eines PKW, für den er einen Investitionsabzugsbetrag und eine Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch genommen hat, nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel nachweisen. Das hat der BFH entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt (BFH-Urteil vom 15.3.2022, VIII R 24/19).