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Steuertipp: EU-Energiekrisenbeitrag - Es bestehen "ernsthafte" Zweifel
Die so genannte Übergewinnsteuer, die als EU-Energiekrisenbeitrag von Unternehmen verlangt werden durfte, ist aus Sicht des Finanzgerichts Köln »ernsthaft« in ihrer Verfassungsmäßigkeit zu bezweifeln. Ein Unternehmen im Energie- und Raffineriebereich hat gegen die Festsetzung dieser Steuer geklagt und vorläufigen Rechtsschutz erhalten. Das Gericht stellte fest, dass die europarechtliche Grundlage für die Einführung des Energiekrisenbeitrags fraglich sei. Zudem bestünden Zweifel an der Vereinbarkeit des Beitrags mit dem deutschen Grundgesetz, insbesondere hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. (FG Köln, 2 V 1597/24) - vom 20.12.2024