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Steuertipp: Erstattung der Steuerzahlung für einen Verdienstausfallschaden ist steuerpflichtig
Erhält ein Arbeitnehmer eineVerdienstausfallentschädigung vom Schädiger oder dessen Versicherung, ist dieseals Arbeitslohn steuerpflichtig (§ 24 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. § 19 Abs. 1 Satz 1Nr. 1 EStG). Auch die Erstattung der darauf entfallenden Einkommensteuer zähltals steuerbarer Einnahmenersatz. Diese Regelung gilt unabhängig von derBerechnungsmethode (Brutto- oder modifizierte Nettolohnmethode). DieRückzahlung der Steuerlast ist keine Ausgabenerstattung und ersetzt keinen"echten Steuerschaden". Hier erhielt die Arbeitnehmerin zuerst denNettolohn, später die entsprechende Steuer ersetzt – eine Steuerermäßigung nachder Fünftelregelung wurde abgelehnt, da keine Zusammenballung von Einkünftenvorlag. Ein Verdienstausfallschaden gilt nicht als Vergütung für einemehrjährige Tätigkeit. (BFH-Urteil vom 15.10.2024, IX R 5/23)