Steuertipp: Prozesskosten sind als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn Existenz gefährdet ist
Rechtstipp: Verkehrsrecht: Beim Elefantenrennen muss es eine Differenz von mindestens 10 km/h geben
Steuertipp: Ermittlung von behinderungsbedingten Fahrtaufwendungen
Werden im Rahmen der Prüfung der behinderungsbedingten Unfähigkeit zum Selbstunterhalt die behinderungsbedingten Mehraufwendungen nicht im Einzelnen nachgewiesen, sondern wird der Behinderten-Pauschbetrag gemäß § 33b Abs. 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) angesetzt, können daneben nicht zusätzlich Aufwendungen angesetzt werden, die entweder bereits durch den Pauschbetrag für den Grundbedarf oder den Behinderten-Pauschbetrag abgegolten werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können behinderungsbedingte Fahrtaufwendungen neben dem Behinderten-Pauschbetrag geltend gemacht werden, soweit sie nachgewiesen oder glaubhaft gemacht worden und angemessen sind. (BFH, Urteil vom 10.7.2024, III R 2/23)