Rechtstipp: "Lieblings-Kita-Platz" kann nicht erzwungen werden
Steuertipp: Umsatzsteuer - Auch eine Tarifoptimierung ist für einen Versicherungsmakler frei
Steuertipp: Erbschaftsteuer - Die Kostenpauschale gibt es sowohl für Vor- als auch für Nacherben
Ein Erblasser kann einen Erben bestimmen, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist (= so genannte Vor- und Nacherbschaft). Bei der Erbschaftsteuer gilt, dass der Nacherbe Erbe des Vorerben ist. Deswegen kann jede dieser Erben die Erbfallkostenpauschale grundsätzlich in voller Höhe in Anspruch nehmen. Der Pauschbetrag ist nicht nur für Bestattungskosten, sondern auch für alle weiteren Nachlassregelungskosten im weiteren Sinne zu berücksichtigen - anders als in Fällen, in denen es mehrere (Mit-)Erben gibt. Der Pauschbetrag kann auch ohne Nachweis angesetzt werden, ob Kosten dem Grunde nach tatsächlich entstanden sind. (BFH, II R 3/20) - vom 01.02.2023