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Steuertipp: Erbschaftsteuer - Auf Immobilien in Kanada müssen nicht "100 Prozent" besteuert werden
Der Europäische Gerichtshof hat eine Entscheidung des Finanzgerichts Köln zur Erbschaftsteuer bestätigt. Es ging um einen Erben, der vermietete Immobilien in Kanada „vermacht bekommen hat“, und es nicht einsah, dass das Finanzamt diese Immobilien bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer mit dem vollen Wert ansetzte. Er bekam sowohl vom deutschen Gericht als auch von den Richtern am Europäischen Gerichtshof Recht. Das gelte auch dann, wenn nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz nur Mietwohngrundstücke mit 90 Prozent des „gemeinen Wertes“ besteuert werden, wenn sie in Deutschland, in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegen. In dieser Ungleichbehandlung sei ein Verstoß gegen die „Kapitalverkehrsfreiheit“ zu sehen. (EuGH, C-670/21) - vom 12.10.2023