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Steuertipp: Erbschaftssteuer - Ist der Bescheid schwerwiegend falsch, so ist er nichtig
Grundsätzlich ist es so, dass ein Grundstück, das verschenkt oder vererbt wird, zur Ermittlung der Erbschafts- und Schenkungsteuer mit dem Verkehrswert bewertet werden muss. Dieser Wert wird in einem Feststellungsbescheid festgesetzt. Stimmen in einem solchen Bescheid die Lagebezeichnungen nicht (hier ging es um 2 Immobilien), so ist der Bescheid nichtig. Es liege ein »besonders schwerwiegender Fehler« vor. Es müsse klar und eindeutig bestimmt sein, auf welches Grundstück sich die Feststellung bezieht. Dies umfasst auch die exakte Lagebezeichnung. (Hier wurden beide Grundstücke unter derselben Lagebezeichnung erfasst.) (Hessisches FG, 3 K 240/22) - vom 23.03.2023