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Steuertipp: Erbschaft - Kosten für Lager und Kunstexperten können abgezogen werden

26.03.2025

Ist die Tochter eines Verstorbenen Teil einer Erbengemeinschaft, und trägt sie sowohl einen Teil der Kosten für eine vom Testamentsvollstrecker angemieteten Lagerhalle (in der wertvolle Kunstwerke als Nachlassgegenstände aufbewahrt werden) als auch einen Teil des Honorars für eine Kunstexpertin (die beim Verkauf der Werke geholfen hate), so kann sie diese Kosten als Nachlassverbindlichkeiten steuerlich geltend machen. Denn zu den als Nachlassregelungskosten abzugsfähigen Aufwendungen für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft können auch Kosten gehören, »die im Rahmen der Teilung des Nachlasses für den Verkauf beweglicher Nachlassgegenstände durch Versteigerung anfallen, um die testamentarisch jedem Miterben zugewandten Geldbeträge zu erzielen.«. (BFH, II R 43/22) - vom 21.08.2024

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