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Steuertipp: Erasmus+-Stipendium darf bei Eltern nicht zu Steuernachteilen führen

31.01.2025

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Mobilitätsunterstützung eines Studierenden im Rahmen des Erasmus+-Programms bei der Berechnung der Einkommensteuer des unterhaltspflichtigen Elternteils nicht berücksichtigt werden darf. Ein kroatischer Studierender erhielt eine solche Unterstützung, was dazu führte, dass der persönliche Grundfreibetrag seiner Mutter gestrichen wurde. Der EuGH stellte fest, dass dies eine ungerechtfertigte Beschränkung des Rechts auf Freizügigkeit und Aufenthalt darstellt, da die Mobilitätsunterstützung nicht die steuerliche Leistungsfähigkeit der Eltern erhöht (EuGH, Urteil vom 16.01.2025, Az. C-277/23).

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