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Steuertipp: Entscheidend ist, ob eine Immobilie tatsächlich bewohnt werden kann
Verkauft ein Mann ein bebautes Kleingartengrundstück mit einem hohen Gewinn (hier erzielte der Grundstücksbesitzer 5 Jahre nach der Anschaffung ein Plus von mehr als 80.000 €), so muss er darauf keine Einkommensteuer bezahlen. Das gelte jedenfalls dann, wenn er das Gartenhaus "zu eigenen Wohnzwecken" genutzt hatte (was auch bei "normalen" Immobilien ein Kriterium für eine Steuerfreiheit ist). Der Bundesfinanzhof hat deutlich gemacht, dass das Kriterium "eigene Wohnzwecke" auch dann zu akzeptieren ist, wenn das Gebäude eigentlich baurechtlich nicht zum dauernden Aufenthalt von Personen zugelassen war. War die Immobilie jedoch tatsächlich zum Bewohnen "dauerhaft geeignet", so gilt die Steuerfreiheit. (BFH, IX R 5/21) - vom 26.10.2021