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Steuertipp: Entgelt für die Verpfändung von Guthaben zugunsten eines Dritten ist kein Kapitalertrag

09.09.2025

Die Frage, ob Einnahmen als Kapitalerträge oder als sonstige Einkünfte zu versteuern sind, beeinflusst die Steuerhöhe erheblich. Ein Ehepaar stellte einer GmbH ein Bankguthaben von 200.000 € als Kreditsicherheit zur Verfügung und erhielt nach Kreditrückzahlung ein Entgelt von 50.000 €. Das Finanzamt und der Bundesfinanzhof stuften diese Zahlung nicht als Kapitalertrag ein, da kein tatsächlicher Kapitaltransfer stattgefunden hatte. Somit unterliegt das Entgelt der regulären Einkommensteuer gemäß § 22 EStG (BFH-Urteil vom 22.10.2024, VIII R 7/23).

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