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Steuertipp: Energetische Sanierung - Nur bei vollständiger Bezahlung greift der Steuervorteil
Will ein Hauseigentümer seine (mindestens 10 Jahre alte) zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie energetisch sanieren lassen, so kann er die Kosten für ein Fachunternehmen in Höhe von 20 Prozent (bis zu einer Höchstgrenze von 40.000 €) und einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen. Zahlt ein Hauseigentümer die Rechnung für eine neue Heizungsanlage jedoch in Raten ab (hier waren insgesamt etwas mehr als 8.000 € zu bezahlen, der Eigentümer zahlte im ersten Jahr nur 2.000 € an, weitere Raten folgten), so greift der steuerliche Vorteil nicht. Denn Ausgaben werden im Steuerrecht in der Regel nur in dem Jahr berücksichtigt, in dem sie anfallen. Zum vollständigen Abschluss einer energetischen Maßnahme zählt nicht nur die Fertigstellung durch die Handwerker, sondern auch die vollständige Bezahlung der Arbeiten. (FG München, 8 K 1534/23) - vom 08.12.2023