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Steuertipp: Elektrofahrzeuge - THG-Quote kann steuerpflichtig sein
Halter von Elektroautos können durch den Treibhausgasminderungs-Quotenhandel (THG-Quote) Prämien für die CO2-Einsparung erhalten, die durch den Antrieb mit Strom statt fossiler Kraftstoffe entsteht. Diese Prämien können steuerpflichtig sein, abhängig davon, ob das Fahrzeug zum Privat- oder Betriebsvermögen gehört. Für Fahrzeuge im Betriebsvermögen sind die Prämien Betriebseinnahmen und steuerpflichtig, während sie für Privatfahrzeuge nicht der Einkommensteuer unterliegen. Bei Dienstwagen steht die Prämie in der Regel dem Arbeitgeber zu und hat keine lohnsteuerlichen Konsequenzen für den Arbeitnehmer, es sei denn, der Arbeitnehmer vereinnahmt die Prämie selbst.