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Steuertipp: Eintragung in der Zulassungsbescheinigung ist bindend für die Kfz-Steuer
Die Feststellung der Fahrzeugklasse durch die Zulassungsbehörde ist für die Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung im Hinblick auf Steuerbefreiungen bindend. Eine Änderung dieser Eintragung entfaltet keine Rückwirkung. Die Zulassungsbescheinigung stelle einen Grundlagenbescheid dar, an den das Hauptzollamt bei der Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer gebunden sei. Fahrzeugklasse und Aufbauart seien entsprechend dem „Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern“ des Kraftfahrtbundesamtes durch die Zulassungsbehörden festzustellen. Die Steuerfestsetzung könne erst ab dem Zeitpunkt geändert werden, ab dem die Zulassungsbehörde eine entsprechende Eintragung vornehme. Dies sei zwar gegebenenfalls auch rückwirkend möglich, von dieser Möglichkeit machte die Zulassungsbehörde im Streitfall aber keinen Gebrauch. (FG Münster, 10 K 3692/19 vom 23.09.2021)