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Steuertipp: Eine Wohnung ist keine Betriebsstätte

06.08.2024

Arbeitet ein selbstständiger IT-Berater an vier Tagen pro Woche am Sitz seines einzigen Kunden, so kann er die Fahrten dorthin nicht nach Dienstreisegrundsätzen steuerlich geltend machen (was 30 Cent pro Kilometer für Hin- und Rückfahrt ausmachen würde). Er darf nur die Entfernungspauschale (30 Cent pro Kilometer für die Entfernung zwischen Wohnung und Betrieb des Kunden) steuerlich geltend machen. Der Kunde sei gleichzusetzen mit der »ersten Tätigkeitsstätte« - eben, weil es der einzige Kunde ist. Die Wohnung beziehungsweise das häusliche Arbeitszimmer des Mannes stellen keine Betriebsstätte dar. (FG Rheinland-Pfalz, 1 K 1219/21) - vom 19.06.2024

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