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Steuertipp: Eine Vertiefung in einer Kfz-Werkstatt ist ein "Gebäudebestandteil"
Wird ein Grundstück vermietet, auf dem der Mieter eine Kfz-Werkstatt betreibt, so kann die „erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung“ auch dann in Anspruch genommen werden, wenn eine Bodenvertiefung für einen Bremsenprüfstand und Fundamente für eine Werbeanlage mitvermietet werden. Diese stellen keine Betriebsvorrichtungen dar. Das Finanzamt darf die - bis zum Zeitpunkt einer Betriebsprüfung gewährte - Steuervergünstigung nicht mit dem Argument aufheben, es handele sich um „Betriebsvorrichtungen“. Denn die Vertiefung sei als Gebäudebestandteil zu werten und die Fundamente seien „Außenanlagen“. Anders als bei Fundamenten für Maschinen werde die Werkstatt durch die Fundamente für die Werbeanlage nicht unmittelbar betrieben. (Außerdem wäre hier ein mobiler Bremsenprüfstand außerhalb des Gebäudes nur auf Kosten von 5 Parkplätzen möglich gewesen, was wirtschaftlich nicht sinnvoll sei.) (FG Münster, 14 K 2267/19) - vom 11.02.2022