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Steuertipp: Eine Rechtsanwaltsgesellschaft ist eben kein Rechtsanwalt
Seit dem 01. Januar 2022 gilt für Rechtsanwälte, dass sie verpflichtend den elektronischen Rechtsverkehr nutzen müssen, wenn sie eine Klage bei Gericht einreichen. Es handelt sich dabei um das "besondere elektronische Anwaltspostfach" (beA). Für Rechtsanwaltsgesellschaften gilt diese Pflicht erst seit dem 1. August 2022 - und zwar auch dann, wenn ein Rechtsanwalt als Bevollmächtigter der Gesellschaft im Januar 2022 Klage einreicht. Das durfte er noch per Fax tun. Das Gericht darf die Klage nicht durch Prozessurteil als unzulässig abweisen. (BFH, VII R 34/22) - vom 16.01.2024