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Rechtstipp: Eigenbedarf kann auch durch den Verkauf einer Wohnung entstehen
Steuertipp: Eine Privatnutzung dar nicht einfach so angenommen werden
Wird einemAlleingesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ein Dienstfahrzeugausschließlich für betriebliche Fahrten zur Verfügung gestellt und ist imGeschäftsführervertrag nichts zur Privatnutzung geregelt, so darf das Finanzamtnicht automatisch annehmen, dass der Mann den Firmenwagen auch privat genutzthat und Lohnsteuer auf den geldwerten Vorteil (wie auf Arbeitslohn) berechnen.Besitzt der Mann einen umfangreichen Privatfuhrpark, so ist eine privateNutzung nicht wahrscheinlich. Das Finanzamt müsste die Privatnutzung schonbeweisen. (FG Düsseldorf, 14 K 1478/22) - vom 30.06.2025