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Steuertipp: Eine neue Entwässerung ist lediglich eine Modernisierung
Errichtet eine GmbH auf einem rund zehn Jahre alten Haus mit Flachdach neben dem bereits bestehenden Dachentwässerungssystem ein Notentwässerungssystem mit eigenen Rohrleitungen, über die bei Starkregen auf dem Dach stauendes Wasser abgeführt wird, so kann die GmbH die Kosten dafür nicht als »sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand« deklarieren. Der Einbau der Notentwässerungsanlage geht nicht über eine Modernisierung hinaus. Denn das Wesen einer Modernisierung bestehe darin, einem Gebäude den zeitgemäßen Standard wiederzugeben. Eine Anpassung des Gebäudes an die Zeitumstände bedeutet weder eine Substanzvermehrung noch eine Veränderung im Wesen, sondern lediglich eine Modernisierung. (FG Düsseldorf, 3 K 2044/18) - vom 24.05.2024