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Steuertipp: Eine glutenfreie Ernährung hilft nicht beim Steuern sparen

18.03.2022

Leidet ein Kind an einer Zöliakie, eine durch Glutenunverträglichkeit entstandene Krankheit, die eine lebenslange glutenfreie Ernährung erfordert, so können dessen Eltern die durch die notwendige Diätnahrung entstehenden Kosten generell nicht als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen absetzen. Das gilt auch dann, wenn eine ärztliche Verordnung dafür vorliegt. Dieses "Abzugsverbot" ist verfassungsgemäß, denn es handele sich um eine Diät, deren finanzieller Aufwand selbst getragen werden müsse, so der Bundesfinanzhof. (BFH, VI R 48/18) – vom 04.11.2021

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