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Steuertipp: Eine Girokonto-Verpfändung bringt kein Kapital
Verpfändet ein Ehepaar sein Bankguthaben (das 200.000 € beträgt) und sichert es dadurch ein Darlehen einer GmbH bei einer anderen Bank ab, stellt es der GmbH dann einen Girokredit über 250.000 Euro zur Verfügung (das von der GmbH in beliebigen Teilbeträgen abgerufen werden kann), so müssen die Eheleute, die für diesen Vorgang ein Entgelt in Höhe von 50.000 Euro kassiert haben, dieses als sonstige Einkünfte regulär versteuern. Das Ehepaar kann es nicht als "Einkunft aus Kapitalvermögen" deklarieren. Denn die Verpfändung des Guthabens führe nicht zu Kapitaleinkünften, da die Eheleute der GmbH kein Kapital zur Verfügung gestellt haben und die Gesellschaft auch nicht die Rückzahlung von Kapitalvermögen zugesagt habe. (FG Münster, 8 K 595/20) – vom 29.12.2021