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Steuertipp: Eine fehlerhafte Übertragung ist kein Schreibfehler
Meldet ein Ehepaar in der Einkommensteuererklärung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und hat das Paar seine Steuerdaten auf einem PC in Ordnern jahrgangsweise gespeichert und sie jedes Jahr über Elster jeweils importiert, so muss der daraus resultierende Steuerbescheid spätestens vier Wochen nach Zustellung angefochten werden, wenn ein Einspruch erfolgreich sein soll. Wird diese Frist verpasst, so ist der Steuerbescheid bestandskräftig und nur ausnahmsweise - zum Beispiel bei Schreib- oder Rechenfehlern laut Abgabenordnung - noch zu ändern. Hier hatte das Paar aus Versehen Zahlen aus dem Vorjahr importiert, in dem die Mieteinnahmen wesentlich höher gewesen waren. Das sahen die Eheleute als einen solchen »Schreib- und Rechenfehler« an - allerdings zu Unrecht. Eine Korrektur des Steuerbescheids wurde abgelehnt. Fehler bei der Übertragung von Daten sowie bei der Eingabe der elektronischen Steuererklärung würden nicht von dieser Vorschrift erfasst. (BFH, IX R 17/22) - vom 18.07.2023