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Steuertipp: Eine Erstattung von Parkgebühren kann steuerpflichtiger Lohn sein

13.04.2022

Erstattet ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten Parkgebühren, so kann das "zu versteuernder Arbeitslohn“ sein, wenn die Kosten bereits mit der gesetzlichen Entfernungspauschale abgegolten sind. Auch wenn die Erstattung bei fehlenden kostenlosen Parkmöglichkeiten ein pünktliches Erscheinen der Beschäftigten am Arbeitsplatz (und damit einen reibungslosen Betriebsablauf) begünstigen, ist diese Zahlung dennoch nicht „im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse“ des Arbeitgebers. Denn die Arbeitnehmer sparen diese Kosten. Sind von dem streitigen Sachverhalt jährlich mehrere hundert Beschäftigte des Arbeitgebers betroffen, die bei unterschiedlichen Wohnsitzfinanzämtern geführt werden, so hat die Finanzbehörde das Recht, anstelle der Arbeitnehmer (auch unter Berücksichtigung der Automatisierung von Besteuerungsverfahren) allein den Arbeitgeber in Anspruch zu nehmen. (Niedersächsisches FG, 14 K 239/18) – vom 27.10.2021

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