Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Steuertipp: Eine "Auszugsabfindung" ist ...

Steuertipp: Eine "Auszugsabfindung" ist keine sonstige Einkunft

24.02.2025

Zahlt ein Vermieter einem Mieter eine Abfindung, damit der die Wohnung vorzeitig räumt, so muss der Mieter dieses Geld versteuern. Diese Abfindung ist als Entschädigung für die Aufgabe eines vermögenswerten Rechts nicht steuerbar. Das gelte auch dann, wenn in der schriftlichen Vereinbarung diese Zahlung als "Umzugsbeihilfe", und nicht als "Abfindung" bezeichnet wird. (Hier ging es um rund 100.000 €, die das Finanzamt als "sonstige Einkünfte" versteuern wollte - aber nicht durfte.) (FG München, 12 V 1200/24) - vom 24.07.2024

Mit Freunden teilen