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Steuertipp: Eine "Auszugsabfindung" ist keine sonstige Einkunft
Zahlt ein Vermieter einem Mieter eine Abfindung, damit der die Wohnung vorzeitig räumt, so muss der Mieter dieses Geld versteuern. Diese Abfindung ist als Entschädigung für die Aufgabe eines vermögenswerten Rechts nicht steuerbar. Das gelte auch dann, wenn in der schriftlichen Vereinbarung diese Zahlung als "Umzugsbeihilfe", und nicht als "Abfindung" bezeichnet wird. (Hier ging es um rund 100.000 €, die das Finanzamt als "sonstige Einkünfte" versteuern wollte - aber nicht durfte.) (FG München, 12 V 1200/24) - vom 24.07.2024