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Steuertipp: Eine Abfindungs-Einzahlung in ein Wertguthaben-Konto wird nicht besteuert

04.10.2023

Haben ein Arbeitgeber und ein Mitarbeiter vereinbart, einen Teil des Lohns in ein so genanntes Wertguthabenkonto einzuzahlen, das später dann bei einer (teilweisen oder vollzeitigen) Freistellung des Beschäftigten während des noch laufenden Arbeitsverhältnisses für finanzielle Sicherheit sorgt, so ist das Geld zum Zeitpunkt der Einzahlung noch nicht lohnsteuerpflichtig. Das gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen vorzeitig beendet werden muss und die fällige Abfindung vom Arbeitgeber auf das Wertguthaben-Konto des gekündigten Arbeitnehmers eingezahlt wird. Dass die Mittel aus dieser Einzahlung nicht mehr in demselben Arbeitsverhältnis aufgebraucht werden können, sei unerheblich. (BFH, IX R 25/21) – vom 03.05.2023

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