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Steuertipp: Ein «Verschmutzungszustand» kann Beweise «erschüttern»

23.09.2022

Gehören zum Betriebsvermögen eines Gartenbaubetriebes (unter anderem) ein BMW X3, der einem Vorarbeiter zugeordnet worden ist und für den die private Nutzung per 1-Prozent-Regelung besteuert wird (1 Prozent des Bruttolisten-Neuwagenpreises wird als geldwerter Vorteil auf das steuerpflichtige Einkommen aufgeschlagen) und ein Ford Ranger, der allen Mitarbeitern als Zugmaschine "arbeitstäglich permanent zur Verfügung steht" (und für den eine private Nutzung bestritten wird), so darf das Finanzamt nicht auch für den Ford die 1-Prozent-Methode ansetzen. Zwar spreche der "Beweis des ersten Anscheins" dafür, dass betriebliche Fahrzeuge, die zur Verfügung stehen, auch privat genutzt würden. Allerdings kann dieser Beweis "erschüttert" werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass es wegen des "Verschmutzungszustands" des Fahrzeugs "lebensfremd" sei, dieses an Wochenenden für Familienfahrten zu nutzen. (FG Münster, 6 K 2688/19) - vom 16.08.2022

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