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Steuertipp: Ein unbebautes Grundstück kann nicht steuerfrei verkauft werden
Gewinne aus Grundstücksverkäufen sind grundsätzlich als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig, wenn der Erwerb und der Verkauf innerhalb von zehn Jahren stattfinden. Wird die Immobilie jedoch vom Erwerber selbst genutzt, so entfällt die Steuer. Kauft ein Ehepaar ein großes Grundstück samt Bauernhofgebäude (in dem sie wohnen), und teilen sie das Grundstück später in zwei Teile auf, so können sie das Grundstück ohne Gebäude nicht steuerfrei verkaufen, wenn zwischen Kauf und Verkauf keine zehn Jahre vergangen sind. Ein unbebautes Grundstück kann nicht (selbst) bewohnt werden. Das gilt auch dann, wenn es vorher als "Gartengrundstück" zum bewohnten Bereich gehört habe. (BFH, IX R 14/22) - vom 26.09.2023