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Steuertipp: Ein "übergroßes" Journal darf bei Steuerprüfung nicht verlangt werden

17.01.2024

Wird ein Unternehmen vom Finanzamt im Rahmen einer Außenprüfung dazu aufgefordert, ein elektronisches Gesamtjournal zur Verfügung zu stellen, welches - nach detaillierten Vorgaben der Finanzverwaltung - Informationen zu jeder einzelnen empfangenen beziehungsweise versandten E-Mail (inklusive der in Kopie und in Blindkopie gesetzten Empfängern), so ist dieser Umfang rechtswidrig. Ein derartiges Gesamtjournal unterliegt nicht der Aufzeichnungs- beziehungsweise Aufbewahrungspflicht. Auch könne es nicht aus den „Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung“ abgeleitet werden. (FG Hamburg, 2 K 172/19) - vom 23.03.2023

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