Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Steuertipp: Ein Tätowierer kann ein Küns...

Steuertipp: Ein Tätowierer kann ein Künstler sein

09.04.2025

Ein freiberuflich tätiger "Tattoodesigner" muss einen Gewerbesteuermessbetrag nicht akzeptieren, der vom Finanzamt festgesetzt wurde, nachdem er eine Steuererklärung mit dem Gewinn aus »freiberuflicher Tätigkeit« eingereicht hat. Das Finanzamt kann nicht durchsetzen, es handele sich um eine "Gebrauchskunst", und der Schwerpunkt liege auf der "manuell-technischen Umsetzung". Belegt der Designer, dass jedes seiner Tattoos individuell entsteht, nicht aus einer Katalogvorlage stammt und das Ergebnis eines Gestaltungsprozesses mit den Kunden ist, so ist seine Tätigkeit als "freie Kunst" anzusehen. (FG Düsseldorf, 4 K 1875/23) - vom 18.02.2025

Mit Freunden teilen