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Steuertipp: Ein Preisgeld kann wie ein Stipendium behandelt werden

12.11.2024

Vergibt eine lokale Zeitung einen Kunstpreis, der mit 10.000 Euro dotiert ist, für den sich die Künstler nicht "bewerben" können und der - durch eine Jury bestimmt - Nachwuchskünstlern vorbehalten ist, die noch am Anfang ihres Schaffens stehen, so muss dieses Geld nicht als "freiberufliche Einkunft" versteuert werden. Es bestehe kein ausreichender Zusammenhang zwischen der freiberuflichen Tätigkeit und dem Preisgeld, wenn dafür kein besonderes Werk geschaffen oder als "Bewerbung" angefertigt werden muss. Dass Künstler durch den Preis eine "erhöhte Aufmerksamkeit erlangen", sei unerheblich. Zeige sich diese erhöhte Aufmerksamkeit später in höheren Preisen bei den Werken wieder, so werde das Finanzamt diese besteuern. (Sächsisches FG, 4 K 156/21) - vom 26.09.2023

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