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Steuertipp: Ein Preisgeld ist kein Arbeitslohn

23.06.2025

Erhält ein Arbeitnehmer einen Wissenschaftspreis, der mit einem Preisgeld dotiert ist, so muss die Summe nicht als Arbeitslohn versteuert werden, wenn er dem Mann nicht für Leistungen verliehen worden ist, die er gegenüber seinem Dienstherrn erbracht hat. Auch stelle ein solches Preisgeld keine steuerpflichtigen freiberuflichen oder sonstigen Einkünfte dar. (BFH, VI R 12/22) - vom 21.11.2024

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