Rechtstipp: Einkommen eines Rentners kann die Betriebsrente mindern
Rechtstipp: Darlehensvertrag - Auch mit den Ex-Schwiegereltern geht es "rechtsverbindlich" zu
Steuertipp: Ein Patentanwalt, der die Eintragungsreife sichert, ist nicht erfinderisch
Macht jemand neben seinem Beruf eine Erfindung, und »entwickelt« er sie fort (also ist diese Erfindertätigkeit zumindest vorübergehend nachhaltig), so kann eine selbstständige Tätigkeit vorliegen, auf die Einkommensteuer zu zahlen sein kann. Als erfinderische Tätigkeiten sind nur solche Tätigkeiten zu berücksichtigen, die dem Erfinder persönlich zurechenbar sind. Fasst ein Patentanwalt für eine Erfindung lediglich Patentansprüche für die Eintragungsreife der Erfindung zusammen, so ist diese Tätigkeit nicht als »erfinderisch« anzusehen. Sie diene nicht der Nachhaltigkeit und ist auch nicht dem Erfinder zuzurechnen. (BFH, VIII B 73/23) - vom 08.10.2024