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Steuertipp: Ein "Nutzungsersatz" muss nicht versteuert werden
Hat ein Ehepaar einen Darlehensvertrag abgeschlossen, um eine Wohnimmobilie damit zu finanzieren, so muss das Paar einen so genannten Nutzungsersatz nicht versteuern, den es von der Bank ausgezahlt bekommt, nachdem der Darlehensvertrag wegen eines Fehlers bei der Widerrufsbelehrung Jahre später rückabgewickelt wird. In dem konkreten Fall gab es 14.500 Euro für erbrachte Zins- und Tilgungsleistungen zurück. Dieser Nutzungsersatz dürfe weder als Kapitalertrag noch als sonstige Leistung zur Steuer herangezogen werden. Eine solche Rückabwicklung vollziehe sich außerhalb der steuerbaren Erwerbssphäre. (BFH, VIII R 7/21) – vom 07.11.2023