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Steuertipp: Ein Krediterlass kann zu Arbeitslohn werden

14.04.2025

Hat eine Arbeitnehmerin an einer »Aufstiegsfortbildung« teilgenommen und im Rahmen dessen von einer Investitions- und Förderbank Zuschüsse und Darlehen für die Kosten der Lehrveranstaltungen erhalten, so wird aus dem Teil des Darlehens, das sie wegen Bestehens der Prüfung nicht zurückzahlen muss, steuerpflichtiger Arbeitslohn. Im Gegenzug dürfen die Aufwendungen für die Veranstaltungen (gekürzt um die Zuschüsse) als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Hängt der Erlass allein vom Bestehen der Abschlussprüfung ab, und nicht von der finanziellen Bedürftigkeit oder den persönlichen Lebensumständen der Frau, so liegt eine direkte Verbindung zum Beruf vor. (BFH, VI R 9/21) - vom 23.11.2023

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