Rechtstipp: Verkehrsrecht - Ein Parkausweis muss gut sichtbar ausgelegt sein
Rechtstipp: Reiserücktrittskostenversicherung - Auch Bonusmeilen sind erstattbar
Steuertipp: Ein Koch-Event für die Belegschaft bringt dem Chef keinen Vorsteuerabzug
Führt ein Arbeitgeber eine betriebliche Weihnachtsfeier als Kochevent für 32 Personen durch., so kann er die dafür gezahlte Umsatzsteuer (hier ging es um fast 750 €) nicht als Vorsteuer geltend machen, wenn die Aufwendungen pro Arbeitnehmer inklusive Umsatzsteuer mehr als 110 Euro (das ist die steuerliche Freigrenze für derartige Veranstaltungen) ausmachten (hier rund 150 €). Für einen Vorsteuerabzug muss außerdem grundsätzlich ein „direkter und unmittelbarer Zusammenhang des Eingangsumsatz mit einem Ausgangsumsatz bestehen“. Das sei bei einem Kochevent, bei dem es in erster Linie um Mitarbeitermotivation und der Verbesserung des Betriebsklimas geht, nicht der Fall. Die Veranstaltung war eher als „privat veranlasst“ einzustufen. (BFH, V R 16/21) - vom 10.05.2023