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Steuertipp: Ein Flugzeug kann den Umsatz steigern und die Steuer mindern

31.10.2025

Kauft eine GmbH ein gebrauchtes Kleinflugzeug, welchesausschließlich für betrieblich veranlasste Dienstreisen genutzt wird, so könnendie Kosten dafür als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig sein. Das gelteauch dann, wenn der Alleingesellschafter-Geschäftsführer (der das Flugzeugüberwiegend nutzt) keinen Flugschein besitzt, und deswegen stets betriebsfremdePiloten bezahlt wurden. Das Finanzamt darf die Kosten nicht auf die einesChauffeurs zusammenstreichen. Kann der Geschäftsführer nachvollziehbar darlegen,dass er mit dem Flugzeug mehr Geschäftsaufträge habe einholen können unddeshalb von einem positiven Beitrag des Flugzeugs für den unternehmerischenErfolg auszugehen ist, so könne die Kosten voll abgesetzt werden. (FG Münster,9 K 126/22) – vom 15.04.2025

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