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Steuertipp: Ein Fax ist keine elektronische Übermittlung
Reicht ein Rechtsanwalt für einen Mandanten in einer Steuerrechtssache Klage ein, so muss er das "schriftlich oder als elektronisches Dokument (...)" tun. Das gilt seit dem 1.1.2022 nach der Finanzgerichtsordnung (FGO). Erreicht die Klage das Gericht aber lediglich per Fax, so ist das nicht elektronisch - und damit wegen des Verstoßes gegen die FGO nicht zulässig. Der Anwalt kann nicht erfolgreich mit der Begründung dagegen angehen, die Rechtsbehelfsbelehrung in dem Bescheid (gegen den er geklagt hatte) habe keine "ausreichenden Hinweise auf die elektronische Einreichung" enthalten. Rechtsanwälte sind seit dem 1.1.2022 "zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs" verpflichtet. (FG Düsseldorf, 7 K 504/22 K) - vom 23.11.2022