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Steuertipp: Ein Ein-Personen-Haushalt im Elternhaus kann ein "doppelter Haushalt" sein
Bei einer doppelten Haushaltsführung reicht einEin-Personen-Haushalt aus, um Werbungskosten geltend zu machen. Einefinanzielle Beteiligung an den Lebenshaltungskosten ist in solchen Fällen nichterforderlich, »denn die Kosten der Lebensführung eines Ein-Personen-Haushaltswerden denknotwendig von dieser einen Person getragen«. Lebt ein lediger Mannwährend seines Studiums und der späteren Tätigkeit als wissenschaftlicherMitarbeiter in verschiedenen Städten, behält er aber seinen Lebensmittelpunktdauerhaft im Obergeschoss des Elternhauses, so kann er Kosten für eine doppelteHaushaltsführung in der Steuererklärung geltend machen. Es dürfen nicht nur dieFahrtkosten zum Lebensmittelpunkt anerkannt werden. Ein eigener Hausstand liegevor. Auch wenn, wenn die Wohnung unentgeltlich von den Eltern überlassen wird.Entscheidend ist, dass die Wohnung eigenständiges Wohnen und Wirtschaftenerfordert. (BFH, VI R 12/23) - vom 29.04.2025