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Steuertipp: Ein Anwalt sollte nicht nur noch mit Fax arbeiten
Stellt der Anwalt eines Steuerzahlers einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (hier ging es um einen Verspätungszuschlag), so reicht es nicht, wenn dieser lediglich als Fax beim Finanzamt eingeht. Er sei unzulässig, weil er nicht als elektronisches Dokument übermittelt worden sei (was seit dem 1. Januar 2022 gesetzlich vorgeschrieben ist). Diesen Anforderungen genüge ein Telefax nicht - unabhängig davon, ob es über das Telefonnetz oder als Computerfax übersandt werde. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Diese sicheren Wege seien im Gesetz „abschließend aufgezählt“. (FG Münster, 8 V 2/22) - vom 22.02.2022