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Steuertipp: Ein Anwalt darf den Kindergeld-Antrag über das "beA" einreichen
Übermittelt ein Rechtsanwalt einen Antrag auf Kindergeld für sich selbst über das »besondere elektronische Anwaltspostfach« (beA), über das er unter anderem bestimmte Schriftsätze für seine Mandanten übertragen muss, so erfüllt er damit die Bedingung, dass ein Kindergeldantrag »schriftlich« eingereicht werden muss. Die Behörde kann die Übermittlung nicht mit der Begründung als unzulässig absehen, dass ein Eingang »nur noch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich vorgeschriebene Schnittstelle zulässig« sei. Hat er das Schreiben »qualifiziert elektronisch signiert«, so darf die Familienkasse den Antrag nicht »wegen des Formfehlers« ablehnen. Hat die Familienkasse einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente über das besondere elektronische Behördenpostfach eröffnet, kann darüber ein elektronischer Kindergeldantrag auch ohne Verwendung des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes formwirksam gestellt werden. (BFH, III R 15/23) - vom 30.01.2024