Rechtstipp: Mietrecht - Verschweigt der Lebenspartner der Mieterin deren Tod, so muss er ausziehen
Steuertipp: Liegt kein grobes Verschulden vor, darf nachträglich korrigiert werden
Steuertipp: Ein 218.000-Euro-Sportwagen wird nur zur Hälfte anerkannt
Hat sich eine GmbH, die „enge Beziehungen zur Automobilbranche hat“, einen Sportwagen zugelegt (hier zu einem Preis von rund 218.000 €), der auch im Rahmen von Motorsportveranstaltungen zum Einsatz kommt (zwar nicht für die Rennen selbst, aber zu Marketing-Zwecken, indem Kunden und Sponsoren der GmbH vor Ort „Rennfeeling“ ermöglicht wurde), so sind die Abschreibungen für Aufwendungen (AfA)zur Hälfte zu kürzen. Das Finanzamt darf 50 Prozent der Aufwendungen für das Fahrzeug als unangemessen ansehen. „Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke“ und die damit zusammenhängenden Bewirtungen dürfen „den Gewinn in Gänze nicht mindern“. (FG München, 7 K 1693/20) - vom 10.10.2023