Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Steuertipp: Ein 218.000-Euro-Sportwagen ...

Steuertipp: Ein 218.000-Euro-Sportwagen wird nur zur Hälfte anerkannt

16.08.2023

Hat sich eine GmbH, die „enge Beziehungen zur Automobilbranche hat“, einen Sportwagen zugelegt (hier zu einem Preis von rund 218.000 €), der auch im Rahmen von Motorsportveranstaltungen zum Einsatz kommt (zwar nicht für die Rennen selbst, aber zu Marketing-Zwecken, indem Kunden und Sponsoren der GmbH vor Ort „Rennfeeling“ ermöglicht wurde), so sind die Abschreibungen für Aufwendungen (AfA)zur Hälfte zu kürzen. Das Finanzamt darf 50 Prozent der Aufwendungen für das Fahrzeug als unangemessen ansehen. „Aufwendungen für Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke“ und die damit zusammenhängenden Bewirtungen dürfen „den Gewinn in Gänze nicht mindern“. (FG München, 7 K 1693/20) - vom 10.10.2023

Mit Freunden teilen