Rechtstipp: Mietrecht - Fledermauskot kann "landesüblich" sein
Rechtstipp: Kündigung - Wer nach der Tat auch noch lügt, fliegt fristlos
Steuertipp: Ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeit - Aufwendungen einer Ruhestandsbeamtin sind Werbungskosten
Aufwendungen einer Ruhestandsbeamtin im Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen Gewerkschaftstätigkeit sind als Werbungskosten bei ihren Versorgungsbezügen zu berücksichtigen. So entschieden vom Bundesfinanzhof im Fall einer pensionierte Landesbeamtin, die Versorgungsbezüge bezog. Bis zum Eintritt in den Ruhestand war sie hauptamtlich für die Gewerkschaft „X“ im Deutschen Gewerkschaftsbund tätig und hierfür von ihrem Dienstherrn freigestellt. Seit dem Eintritt in den Ruhestand war sie für verschiedene Gremien der Gewerkschaft X ehrenamtlich tätig. Die Würdigung des erstentscheidenden FG Berlin-Brandenburg, die streitigen Aufwendungen der Klägerin stünden in einem hinreichenden Veranlassungszusammenhang mit ihren Versorgungsbezügen und seien daher als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2 EStG zu berücksichtigen, sei revisionsrechtlich nicht zu beanstanden. (BFH, Urteil vom 28.6.2023, VI R 17/21)