Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Steuertipp: Ehrenamtliche Gewerkschaftst...

Steuertipp: Ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeit - Aufwendungen einer Ruhestandsbeamtin sind Werbungskosten

10.10.2023

Aufwendungen einer Ruhestandsbeamtin im Zusammenhang mit ihrer ehrenamtlichen Gewerkschaftstätigkeit sind als Werbungskosten bei ihren Versorgungsbezügen zu berücksichtigen. So entschieden vom Bundesfinanzhof im Fall einer pensionierte Landesbeamtin, die Versorgungsbezüge bezog. Bis zum Eintritt in den Ruhestand war sie hauptamtlich für die Gewerkschaft „X“ im Deutschen Gewerkschaftsbund tätig und hierfür von ihrem Dienstherrn freigestellt. Seit dem Eintritt in den Ruhestand war sie für verschiedene Gremien der Gewerkschaft X ehrenamtlich tätig. Die Würdigung des erstentscheidenden FG Berlin-Brandenburg, die streitigen Aufwendungen der Klägerin stünden in einem hinreichenden Veranlassungszusammenhang mit ihren Versorgungsbezügen und seien daher als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2 EStG zu berücksichtigen, sei revisionsrechtlich nicht zu beanstanden. (BFH, Urteil vom 28.6.2023, VI R 17/21)

Mit Freunden teilen