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Steuertipp: DStV-Hinweise zu überarbeiteten BMF-Dokumentationspflichten bei Kryptowährungen
Bereits im Sommer 2022 hatte das BMF ein erstes Entwurfsschreiben zu Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und sonstigen Token vorgelegt. Die Umsetzung der geplanten Dokumentationspflichten dürfte sich in der Praxis jedoch nach wie vor mitunter als schwierig gestalten, schreibt der Deutsche Steuerberaterverband (DStV). Er hatte dem BMF bereits erste Anregungen in der DStV-Stellungnahme S 15/22 mitgeteilt. Nunmehr liegt ein überarbeitetes Ergänzungsschreiben auf dem Tisch, zu dem sich der DStV ebenfalls via DStV-Stellungnahme S 06/24 geäußert hat. (DStV, Mitteilung vom 18.04.2024)