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Rechtstipp: Vegane Kost kann im Gefängnis nicht verlangt werden
Steuertipp: Dozenten-GmbH ist gewerbesteuerpflichtig
Bildungsunternehmen sind vonder Gewerbesteuer befreit, auch als GmbH. Viele Honorardozenten gründetenjedoch eine GmbH, um der Rentenversicherungspflicht zu entgehen. LautBundesfinanzhof gilt für GmbHs grundsätzlich Gewerbesteuerpflicht, sofern sielediglich Unterrichtsleistungen anbieten und keine anerkannten Bildungsgängedurchführen. Die Befreiung nach § 3 Nr. 13 GewStG greift daher in solchenFällen nicht. (BFH-Urteil vom 15.5.2025, V R 33/23)